https://www.derendingen.ch/de/feuerwehr/rechteundpflichten/
21.11.2024 15:07:56
Grundsätzlich ist jeder männliche und weibliche Einwohner der Einwohnergemeinde Derendingen verpflichtet, aktiv Feuerwehrdienst zu leisten. Diese Dienstpflicht beginnt im Jahre, in welchem das 21. Altersjahr vollendet wird und endet im Jahr in welchem das 46. Altersjahr vollendet wird. Leistet ein Einwohner keinen aktiven Feuerwehrdienst, hat er eine Ersatzabgabe zu entrichten. Über die Art der Dienstpflicht entscheidet die für die Aushebung und Einteilung zuständige Gemeindebehörde (Feuerwehrstab).
Von der persönlichen Feuerwehrdienstleistung und von der Bezahlung der Ersatzabgabe sind befreit:
Die Feuerwehrdienstpflicht ist ebenfalls in der "Gesetzgebung über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe" geregelt. |