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23.11.2024 11:41:40


Parkraumbewirtschaftung


Ab dem 1. Juli 2018 werden die blauen Parkfelder auf dem Strassenbereich sowie die verschiedenen öffentlichen Parkplätze bewirtschaftet. Auf dem Gemeindegebiet sind 5 Ticketautomaten für den Bezug von Parktickets vorhanden. Während den Öffnungszeiten können die Parkbewilligungen auch direkt bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Zudem wurde das bargeldlose Parkiersystem "ParkingPay" eingeführt.

Detaillierte Informationen zum neuen System und den einzelnen Parkzonen werden im Flyer erläutert. Zudem sind in dieser Rubrik das Parkierungsreglement, die Parkierungsverordnung sowie der Gebührentarif einsehbar.

Häufige Fragen zum Parkieren in der Blauen Zone (Strasse)


Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?
Die Parkscheibe muss auf die Ankunftszeit eingestellt werden. Da sie jedoch nur zwischen halben Stunden unterscheidet, ist ein Einstellen auf die exakte Ankunftszeit nicht möglich. Der Pfeil muss auf den nachfolgenden Strich der tatsächlichen Ankunftszeit eingestellt werden. Eine Einstellung zwischen zwei Strichen ist nicht erlaubt.

Beispiel :
Wird ein Fahrzeug um 15:20 Uhr parkiert, so muss die Parkscheibe auf 15:30 Uhr eingestellt werden. Ist die Ankunftszeit 15:35 Uhr, so ist die Parkscheibe auf 16:00 Uhr einzustellen.

Darf man die Parkscheibe nachstellen? Wenn nicht, wo darf ich wieder gesetzeskonform in der Blauen Zone parkieren?
Das Nachstellen der Parkscheibe ist verboten, ebenso das erneute Parkieren im gleichen Strassenzug ohne vorher das Fahrzeug in den Verkehr eingefügt zu haben.
Es ist zu beachten, dass nach Ablauf der zulässigen Parkzeit das Fahrzeug unverzüglich wegzufahren ist. Es gibt keine Karenzfrist in der Blauen Zone.

Wie lange darf ich mein Fahrzeug mit der Parkscheibe in der Blauen Zone parkieren? 1 Stunde plus die angebrochene halbe Stunde.

Fahrzeuge dürfen an Werktagen (auch der Samstag gilt als Werktag) zwischen 08:00 Uhr und 11:30 Uhr sowie zwischen 13:30 Uhr und 18:00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden. An Sonn- und Feiertagen muss keine Parkscheibe gestellt werden.

Wie lange darf ich über die Mittagszeit parkieren?
Wer sein Auto über Mittag zwischen 11:30 Uhr und 13:29 Uhr parkiert, kann bis 14:30 Uhr parkieren. Hier passieren sehr häufig Fehler beim Einstellen der Parkscheibe. Parkiere ich mein Fahrzeug um 11:31 Uhr muss ich die Parkscheibe zwingend auf 12:00 Uhr stellen, damit von der längeren Parkzeit profitiert werden kann (nachfolgenden Strich der tatsächlichen Ankunftszeit). Denn ist die Parkscheibe auf 11:30 Uhr eingestellt, besagt dies, dass der Fahrzeuglenker sein Auto zwischen 11:00 Uhr und 11:29 Uhr parkiert hat und somit nach einer Stunde um 12:30 Uhr wegfahren muss.

Wie stelle ich die Parkscheibe, wenn ich in der Nacht parkiere?
Bei einer Ankunftszeit zwischen 19:00 Uhr und 07:59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08:00 Uhr wieder in den Verkehr eingeführt wird.

Bei einer Ankunftszeit zwischen 18:00 Uhr und 07:59 Uhr soll die Parkscheibe auf den der Ankunftszeit nachfolgenden Strich eingestellt werden. Parkiert werden darf dann bis
09:00 Uhr morgens.

Habe ich die Möglichkeit, tagsüber länger als eine Stunde zu parkieren?
Der Bezug eines Tickets bzw. einer Parkbewilligung ermöglicht das zeitlich unbeschränkte Parkieren in der entsprechenden Zone.


Name Laden
Reglemente und Verordnungen Reglemente_Parkierungsreglement_inkl._Gebuhrentarif.pdf (pdf, 1472.6 kB)
Verordnung_Parkierungsverordnung.pdf (pdf, 1506.0 kB)
Flyer_Parkingpay.pdf (pdf, 221.8 kB)
Situationsplan_Ticketautomaten_Zonen.pdf (pdf, 4477.1 kB)
Flyer_Parkraumbewirtschaftung.pdf (pdf, 3472.3 kB)