Aufgaben
Er beschliesst und wählt in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde nach aussen.
Zahl der Mitglieder
Der Gemeinderat zählt 7 Mitglieder inkl. Gemeindepräsident. Ersatzmitglieder rücken nach, wenn wähend der Amtsperiode ein Gemeinderatssitz frei wird.
Ressortsystem
Jedem Mitglied des Gemeinderates werden Sachgebiete (Ressorts)zugeteilt.
Es bestehen folgende Ressorts:
Präsidiales / Personal / Regionales / Wirtschaft / Öffentliche Sicherheit
Finanzen / Steuern / Liegenschaften
Bau / Planung / Entwicklung
Hoch- und Tiefbau (Werke)
Soziales / Familie / Gesellschaft / Alter / Pflege
Bildung
Kultur / Freizeit / Jugend
Einberufung
Der Gemeinderat wird vom Gemeindepräsidenten einberufen, sooft die Geschäfte es erfordern oder wenn mindestens drei Mitglieder es unter Angabe der zu behandelnden Gegenstände verlangen.