https://www.derendingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?action=showdienst&dienst_id=13337
04.12.2024 09:14:49
Halter, die der gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, machen sich strafbar.
Hundemarke
Per 2017 gibt es keine Hundemarke mehr.
Hundesteuer
Kosten: Total pro Hund CHF 120.00
Hundesteuer | CHF 80.00 |
Kennzeichnungskontrolle | CHF 40.00 |
Mahngebühr (pro Mahnung) | CHF 50.00 |
Die Gebühr der Hundesteuer wird seit 2017 in der Gemeinde Derendingen mittels Rechnungsstellung im Monat April des laufenden Jahres eingezogen. Der Gang zur Verwaltung entfällt somit. Durch Inserate im Anzeiger Ende März werden die Einwohner und Einwohnerinnen von Derendingen über die fällige Hundesteuer informiert.
Strafbestimmungen: Wenn die Hundesteuer trotz 2 Mahnungen nicht bezahlt wird, wird beim Friedensrichter Anzeige erstattet.
Mikrochip
Laut der Tierschutzverordnung Art. 16 ist vorgeschrieben, dass alle Hunde, die in der
Schweiz gehalten werden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen.
Gesetzliche Grundlage: Tierschutzverordnung (TSchV, 455.1) vom April 2008 (Stand 1. September 2008) Art. 16 & 18
AMICUS Erstregistrierung
Am 4. Januar 2016 wurde die bisherige ANIS-Datenbank durch eine neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS ersetzt.
Hundehalter/-innen und ihr Hund oder ihre Hunde, müssen alle neu in der Hundedatenbank AMICUS registriert sein.
In Zukunft dienen die Daten in AMICUS als Basis für den Hundeabgabeneinzug. Hundehalterinnen und Hundehalter müssen also dafür besorgt sein, dass die Daten auf der Datenbank korrekt sind. Zu deren Kontrolle können sich die Hundehalter/-innen mit ihrer Personen-ID einloggen und die Daten einsehen.
Haben die Hundehalter/-innen noch keine Personen-ID, sind jedoch bei der Gemeinde als Hundehalter oder Hundehalterin registriert, dann kann die Personen-ID bei der Gemeinde bezogen werden.
Obligatorischer Sachkundenachweis 1 & 2 (SKN)
Ab 2017 gibt es schweizweit keine obligatorischen Hundekurse mehr.
Haltebewilligung
Hunde der folgenden Rassen dürfen nur mit Bewilligung erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden:
Für weitere Informationen, klicken Sie auf folgende Links:
Veterinärdienst Kanton Solothurn, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn, Tel. 032 627 25 02
https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-landwirtschaft/tiere-und-lebensmittel/tierschutz/hunde/
Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Tel. 031 323 30 33
http://www.bvet.admin.ch
http://www.tiererichtighalten.ch
AMICUS, Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern, Tel. 0848 777 100
http://www.amicus.ch
STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG, Seestrasse 20, 6052 Hergiswil, Tel. 041 632 48 90
http://www.stmz.ch
Schweizer Tierschutz STS, Dornacherstrasse 101; Postfach,4018 Basel, Tel. 061 365 99 99
http://www.tierschutz.com
Genuine-Analytics AG, Solothurnerstrasse 259, 4600 Olten, Tel. 062 212 55 00
http://www.wurmcheck.ch
Dokumente | Gesetz_uber_das_Halten_von_Hunden.pdf (pdf, 147.4 kB) Verordnung_zum_Gesetz_uber_das_Halten_von_Hunden.pdf (pdf, 138.5 kB) |
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