https://www.derendingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?action=showdienst&dienst_id=13341
21.12.2024 17:12:46
Zahlungsbefehl | gibt Ihnen die letzte Möglichkeit, Ihre Schuld noch vor der Pfändung zu begleichen. |
Rechtsvorschlag | ist nur bei nicht rechtskräftigen oder bereits bezahlten Forderungen sinnvoll. Forderungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Rechnungsstellung angefochten werden, sind rechtskräftig und dadurch betreibbar. |
Richterliche Rechtsöffnung | bei unrechtmässigem Rechtsvorschlag wird durch das Gericht das Recht zur Fortsetzung gewährt. Dem Schuldner wird nebst den Gerichtskosten eine angemessene Entschädigung für den Gläubiger belastet. |
Sach- oder Lohnpfändung | wird vom Betreibungsamt angekündigt und bei Nichtbezahlung der betriebenen Forderung durchgeführt. |
zur Übersicht |