Abmeldung/Wegzug
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Sie ziehen aus der Gemeinde Derendingen weg? Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste Derendingen oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab. Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann. Für Drittstaatenangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich. Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizer wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt. Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.
Sie wandern in ein anderes Land aus? Ausländische Staatsangehörige mit Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung (L-, oder B-Ausweis) bringen diese bitte bei der persönlichen Abmeldung mit.
Welche Unterlagen werden zur Abmeldung benötigt?
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Nachweis über die Preis: gratis Dokument Einverstandniserklarung_minderjahriger_Kinder.pdf (pdf, 224.5 kB)
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Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen
Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.