Sie sind neu in die Gemeinde Derendingen zugezogen? Herzlich willkommen in Derendingen!
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug online via eUmzug oder persönlich bei den Einwohnerdiensten der Einwohnergemeinde Derendingen an.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung zur Erfüllung der Meldepflicht den Original Ausländerausweis sowie eine Kopie der Identitätskarte oder Reisepass umgehend bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Für Drittstaatenangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich und sie haben nach erfolgter Anmeldung eine Kopie ihres Reisepasses einzureichen sowie die Gebühren über CHF 25.00 (pro Person) bei den Einwohnerdiensten zu bezahlen.
Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.
Schweizer Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein
- Pass oder Identitätskarte
- Krankenkassennachweis (Kopie der aktuellen Police oder Versicherungskarte)
- Familienausweis , Familienbüchlein, Auszug aus dem Eheregister oder Eheschein (wenn Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil falls geschieden (auch zur Festlegung des Sorgerechts- bzw. Obbhutsregelung bei minderjährigen Kindern)
- Geburtsmitteilung von minderjährigen Kindern
- Sorgerechts- bzw. Obhutsnachweis bzw. Einverständniserklärung für Kinder (wenn die Eltern geschieden sind)
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung
Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag (L-Ausweis, oder bei einem Zuzug aus dem Ausland)
- Krankenkassennachweis (Kopie der aktuellen Police oder Versicherungskarte)
- Familienausweis , Familienbüchlein, Auszug aus dem Eheregister oder Eheschein (wenn Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil falls geschieden (auch zur Festlegung des Sorgerechts- bzw. Obbhutsregelung bei minderjährigen Kindern) --> amtlich übersetzt
- Geburtsmitteilung von minderjährigen Kindern
- Geburtsmitteilung bei einem Zuzug aus dem Ausland --> amtlich übersetzt
- Sorgerechts- bzw. Obhutsnachweis bzw. Einverständniserklärung für Kinder (wenn die Eltern geschieden sind)
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Nachweis über die
Obhuts- / bzw. Sorgerechtsvereinbarung (z. B. Scheidungsurteil oder Trennungskonvention) zu verlangen. Gegebenenfalls wird das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich mittels Formular zur Einverständniserklärung eingeholt.