Steuern: ZahlungserleichterungGrundsätzlich kann Ihnen ein Zahlungsabkommen von bis zu max. 6 Ratenzahlungen ab Verfalldatum gewährt werden, wenn Sie für die Steuern Vorbezugszahlungen geleistet haben. Wurde aber kein Vorbezug geleistet, werden Ihnen max. 4 Ratenzahlungen ab Verfalldatum gewährt.
Bei Fragen zur Bezahlung der Staats- und Bundessteuerrechnung steht Ihnen die Bezugsabteilung der kantonalen Steuerverwaltung Solothurn zur Verfügung: Telefon 032 627 88 00
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Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen
Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.