Grundsätzlich kann Ihnen ein Zahlungsabkommen von bis zu
max. 6 Ratenzahlungen ab Verfalldatum gewährt werden, wenn Sie für die Steuern Vorbezugszahlungen geleistet haben. Wurde aber kein Vorbezug geleistet, werden Ihnen
max. 4 Ratenzahlungen ab Verfalldatum gewährt.
- Eine solche Abmachung gilt aber nur mit einer gegenseitig unterzeichneten Zahlungsvereinbarung. Ohne schriftliche Vereinbarung gilt der Verfall der Rechnung.
- Sollten Sie eine Zahlungsvereinbarung benötigen, bitten wir Sie am besten sofort nach Erhalt der definitiven Abrechnung bei uns am Schalter vorbeizukommen.
- Eine Zahlungsvereinbarung ist nur bei definitiver Abrechnung möglich. Ist Ihre Abrechnung noch provisorisch und Sie möchten mit Raten einzahlen, schicken wir Ihnen leere Einzahlungsscheine. Leere Einzahlungsscheine können Sie per Mail oder Telefon bestellen oder bei der Abteilung Finanzen und Steuern am Schalter beziehen.
Bei Fragen zur Bezahlung der Staats- und Bundessteuerrechnung steht Ihnen die Bezugsabteilung der kantonalen Steuerverwaltung Solothurn zur Verfügung: Telefon 032 627 88 00