Steuern: Einsprache / ErlassgesuchWenn Sie die definitive Veranlagung erhalten, ist stets eine Rechtsmittelbelehrung dabei, welche auf die 30-tägige Einsprachefrist hinweist. Wird die Einsprachefrist versäumt, kann ohne eine begründete Entschuldigung nicht mehr auf das Gesuch eingetreten werden. Einsprachen gegen die defintive Veranlagung sind schriftlich an die Veranlagungsbehörde, Erlassgesuche an das Finanzdepartement (Erlassabteilung, Rathaus) in Solothurn zu richten. Dabei ist es wichtig, dass die Abteilung Finanzen und Steuern eine Kopie Ihres Schreibens erhält, damit ein Mahnstopp eingerichtet werden kann.
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