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21.11.2024 18:26:15
Zahlungsbefehl | gibt Ihnen die letzte Möglichkeit, Ihre Schuld noch vor der Pfändung zu begleichen. |
Rechtsvorschlag | ist nur bei nicht rechtskräftigen oder bereits bezahlten Forderungen sinnvoll. Forderungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Rechnungsstellung angefochten werden, sind rechtskräftig und dadurch betreibbar. |
Richterliche Rechtsöffnung | bei unrechtmässigem Rechtsvorschlag wird durch das Gericht das Recht zur Fortsetzung gewährt. Dem Schuldner wird nebst den Gerichtskosten eine angemessene Entschädigung für den Gläubiger belastet. |
Sach- oder Lohnpfändung | wird vom Betreibungsamt angekündigt und bei Nichtbezahlung der betriebenen Forderung durchgeführt. |
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