Gemäss § 18 der Polizeiverodnung der Einwohnergemeinde Derendingen sowie nach § 9 der Bauvorschriften der Einwohnergemeinde Derendingen müssen die an öffentlichen Strassen und Trottoirs stehenden Bäume, Sträucher und Grünhecken, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, zurückgeschnitten werden.