Umzug innerhalb der Gemeinde /Adressänderung
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Sie sind innerhalb der Gemeinde Derendingen umgezogen? Melden Sie uns Ihre Adressänderung innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug. Beachten Sie, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden müssen. EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung zur Erfüllung der Meldepflicht umgehend den Original Ausländerausweis bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Schweizer Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Nachweis über die Preis: gratis Dokument Einverstandniserklarung_minderjahriger_Kinder.pdf (pdf, 224.5 kB)
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Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen
Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.