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24.11.2024 05:14:11


Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

Sie wollen sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden?

Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung für einen auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis).

Die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Sie bestätigt, dass Ihr Heimatschein hinterlegt ist und Sie weiterhin in Ihrer Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig und stimmberechtigt sind. Normalerweise wird die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt für ein Jahr ausgestellt. Bringen Sie bitte eine gültige Identitätskarte, oder einen gültigen Pass (Ausländische Staatsbürger bringen bitte den Ausländerausweis mit), sowie die Aufenthaltsadresse in der auswärtigen Gemeinde, für die Ausstellung der Bescheinigung mit.

Preis: CHF 6.00


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