Einbürgerungsverfahren Das Schweizer Bürgerrecht kann im ordentlichen Verfahren erworben werden. Zuvor sind jedoch diverse Kriterien zu erfüllen. (siehe Dokument) Sobald Sie diesen Anforderungen gerecht werden, wenden Sie sich an den Ressortverantwortlichen Einbürgerungen der Bürgergemeinde:
Herrn Jörg Gasche
Lindenstr. 11
4552 Derendingen
Tel. 079 386 99 93
E-mail:
joerg.gasche@gmx.ch Erleichterte Einbürgerung Neben der ordentlichen gibt es noch die erleichterte Einbürgerung. Davon profitieren insbesondere die ausländischen Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern (Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz und nach dreijähriger Ehedauer) sowie Kinder von Schweizerinnen und Schweizern, die das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen. Wenden Sie sich in diesem Fall an folgende Adresse:
Amt für Zivilstandsaufsicht + Bürgerrecht
Amtshaus 2
4502 Solothurn