Sie begründen in der Gemeinde Derendingen einen Wochenaufenthalt?
Alle Wochenaufenthalter müssen sich gemässe § 3 des Gemeindegesetzes innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anmelden und Ihre Schriften hinterlegen.
Schweizer Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder des Vermieters
Ausländische Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
- gültiger Pass
- gültigen Ausländerausweis
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder des Vermieters
Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz befindet sich an dem Ort, wo Sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhalten.
Wenn Sie sich abwechslungsweise an verschiedenen Orten aufhalten, bleibt Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz dort, wo Sie Ihre stärksten wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen pflegen.
Die Einwohnerdienste prüfen aufgrund gesetzlicher Grundlagen in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.