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04.12.2024 09:27:01


Steuern: Vorbezug

Zuständiges Amt: Finanzen und Steuern
Verantwortlich: Cappelli, Luca

Die Vorbezugsrechnung für die Gemeindesteuerrechnung in Derendingen wird jährlich im Februar verschickt (Ausnahme für Zuzüger während dem Jahr). Sie, als Steuerzahler / Steuerzahlerin, haben zwei Möglichkeiten die Vorbezugsrechnung zu begleichen.

1. Variante:
Sie zahlen den Betrag in der Höhe von 75 % des Steuervorbezuges bis Ende März ein. Dazu müssen Sie lediglich den Einzahlungsschein mit dem grössten Betrag verwenden. Danach wird Ihnen ein Skonto gutgeschrieben.

Wichtig:  Behalten Sie den Einzahlungsschein mit der 4. Rate  zurück. Diese Rate wird dann Ende Dezember fällig.

2. Variante:
Sie können die Steuerraten auch einzeln einzahlen. Das heisst: Sie benötigen den Einzahlungsschein mit dem grössten Betrag nicht.

Fälligkeit der Raten:
  1. Rate am 01.03. fällig, zahlbar bis 31.03.
  2. Rate am 01.06. fällig, zahlbar bis 30.06.
  3. Rate am 01.09. fällig, zahlbar bis 30.09.
  4. Rate am 01.12. fällig, zahlbar bis 31.12.
Die 4. Rate wird bei beiden Varianten fällig und muss bis spätestens am 31.12. bezahlt werden.

Sie haben die Möglichkeit bei der Abteilung Finanzen und Steuern leere Einzahlungsscheine zu beantragen. Sie können den Vorbezug mittels Monatszahlungen oder einem Dauerauftrag bezahlen.

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