HundesteuerMeldepflicht Die Hundehaltung unterliegt der staatlichen Kontrolle. Abgabepflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag, 1. April, mindestens 3 Monate alt sind. Neu erworbene Hunde sind innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten mit Mitnahme des Heimtierpass/Impfpass inkl. Angaben zum Besitzer, Beschreibung des Tieres (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Merkmale und Mikrochip-Nummer) zur Aufnahme in die Bezugsliste anzumelden. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden. (Gesetz über das Halten von Hunden vom 07.11.2006, §7) Halter, die der gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, machen sich strafbar.
Gesetzliche Grundlage: § 52 Hundehaltung nach dem Gesetz über das Halten von Hunden und Gebührentarif 615.11 KRB vom 24. Oktober 1979 (Stand 1. Januar 2008) Die Gebühr der Hundesteuer wird seit 2017 in der Gemeinde Derendingen mittels Rechnungsstellung im Monat April des laufenden Jahres eingezogen. Der Gang zur Verwaltung entfällt somit. Durch Inserate im Anzeiger Ende März werden die Einwohner und Einwohnerinnen von Derendingen über die fällige Hundesteuer informiert.
Gesetzliche Grundlage: Tierschutzverordnung (TSchV, 455.1) vom April 2008 (Stand 1. September 2008) Art. 16 & 18
In Zukunft dienen die Daten in AMICUS als Basis für den Hundeabgabeneinzug. Hundehalterinnen und Hundehalter müssen also dafür besorgt sein, dass die Daten auf der Datenbank korrekt sind. Zu deren Kontrolle können sich die Hundehalter/-innen mit ihrer Personen-ID einloggen und die Daten einsehen. Haben die Hundehalter/-innen noch keine Personen-ID, sind jedoch bei der Gemeinde als Hundehalter oder Hundehalterin registriert, dann kann die Personen-ID bei der Gemeinde bezogen werden.
Die Haltebewilligung muss vor der Anschaffung des Hundes beim Veterinärdienst beantragt werden.
Für weitere Informationen, klicken Sie auf folgende Links: Veterinärdienst Kanton Solothurn, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn, Tel. 032 627 25 02 Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Tel. 031 323 30 33 AMICUS, Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern, Tel. 0848 777 100 STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG, Seestrasse 20, 6052 Hergiswil, Tel. 041 632 48 90 Schweizer Tierschutz STS, Dornacherstrasse 101; Postfach,4018 Basel, Tel. 061 365 99 99 Genuine-Analytics AG, Solothurnerstrasse 259, 4600 Olten, Tel. 062 212 55 00
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Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen
Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.