RückschnittpflichtGemäss § 18 der Polizeiverodnung der Einwohnergemeinde Derendingen sowie nach § 9 der Bauvorschriften der Einwohnergemeinde Derendingen müssen die an öffentlichen Strassen und Trottoirs stehenden Bäume, Sträucher und Grünhecken, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, zurückgeschnitten werden. Dokument Infoblatt_Ruckschnittpflicht.pdf (pdf, 209.8 kB)
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Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen
Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.