Anlassbewilligung
Zuständiges Amt: Administration Die Einwohnergemeinden sind seit 01.01.2016 zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.
Die Administration als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kommunale oder kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid. Preis: gebührenpflichtig (je nach Grösse des Anlasses)
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Hauptstrasse 43, Postfach 51
CH-4552 Derendingen
Termine können auf Anfrage auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.