Abmeldung / Wegzug

Zuständig: Einwohnerdienste

Wegzug innerhalb der Schweiz

Die Abmeldung muss innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerdienste oder online via eUmzug gemeldet werden. Bei persönlicher Vorsprache bei der Einwohnerdienste benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Amtlicher Ausweis (Pass oder Identitäskarte)
  • Kosten für Abmeldung: CHF 0.00

  • Ausländerausweis
  • Kosten für Abmeldung: CHF 0.00

Wegzug ins Ausland

Die Abmeldung kann frühestens 6 Wochen vor der Ausreise persönlich bei der Einwohnerdienste vorgenommen werden. Eine Online-Abmeldung ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der Abteilung Finanzen und Steuern Kontakt auf.

  • Amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Genaues Wegzugsdatum
  • Genaue Wegzugsadresse
  • Vollmacht für Steuerbehörde (siehe Download unter Online-Dienste)
  • Kosten für Abmeldung: CHF 0.00

  • Ausländerausweis
  • Vollmacht für Steuerbehörde (siehe Download unter Online-Dienste)
  • Gesuch Aufrechterhaltung Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) unter AFA – Ausländer
  • Kosten für Abmeldung: CHF 0.00

Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Nachweis über die Obhuts- / bzw. Sorgerechtsvereinbarung (z.B. Scheidungsurteil oder Trennungskonvention) vorzuweisen. Gegebenenfalls wird das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich mittels Formulars zur Einverständniserklärung eingeholt.

Dokument 

Einverständniserklärung minderjähriger Kinder.pdf