Anlassbewilligung

Zuständig: Administration

Die Einwohnergemeinden sind seit 01.01.2016 zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.
Die Administration als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kommunale oder kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid.

Preis: gebührenpflichtig (je nach Grösse des Anlasses)

Dokumente

Anlassbewilligungsgesuch

Checkliste Jugendschutz SO_01

Checkliste Veranstaltungen Flüssiggas.pdf

Factsheet-Kontrolle von Gasgrills an Veranstaltungen.pdf

Flyer Veranstaltungen sicher durchfuhren.pdf

Merkblatt Anlassbewilligungen Derendingen.pdf

Merkblatt Führen von Restaurantbetrieben Feste Anlässe.pdf

Reglement Veranstaltungen Flüssiggas.pdf