Anlassbewilligung
Zuständig: Administration
Die Einwohnergemeinden sind seit 01.01.2016 zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.
Die Administration als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kommunale oder kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid.
Preis: gebührenpflichtig (je nach Grösse des Anlasses)
Dokumente
Checkliste Veranstaltungen Flüssiggas.pdf
Factsheet-Kontrolle von Gasgrills an Veranstaltungen.pdf
Flyer Veranstaltungen sicher durchfuhren.pdf
Merkblatt Anlassbewilligungen Derendingen.pdf