Anmeldung / Zuzug

Zuständig: Einwohnerdienste


Eine Anmeldung in der Gemeinde Derendingen muss innert 14 Tagen gemeldet werden. Es gilt folgendes zu beachten:

Zuerst muss die Abmeldung in der bisherigen Wohngemeinde vorgenommen werden. Erst danach erfolgt die Anmeldung in der Gemeinde Derendingen. Diese muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug vorgenommen werden.

eUmzug: Wenn die bisherige Wohngemeinde auch an eUmzug angeschlossen ist, kann der gesamte Ummeldeprozess über eUmzug getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass der eUmzug nur durch Schweizer Staatsangehörige sowie EU-/EFTA-Staatsangehörige genutzt werden kann.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Krankenkassennachweis nach KVG (Versicherungspolice oder Versicherungskarte)
  • Mietvertrag oder Bestätigung des Eigentümers (Untermietvertrag nur mit Zustimmung der Liegenschaftsverwaltung/Eigentümer)
  • Familienbüchlein/Familienausweis (bei verheirateten Personen)
  • Geburtsscheine (bei minderjährigen Kindern)
  • Verfügung betreffend Sorgerecht (bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern)
  • Scheidungsurteil (bei geschiedenen Personen)
  • Kosten für Anmeldung: CHF 10.00

Hinweis:
Gemäss Regierungsratsbeschluss wurde die Hinterlegungspflicht des Heimatscheins bei der Einwohnergemeinde des Wohnsitzes per 01.01.2024 aufgehoben.

Zuerst muss die Abmeldung in der bisherigen Wohngemeinde vorgenommen werden. Erst danach erfolgt die Anmeldung in der Gemeinde Derendingen. Diese muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug vorgenommen werden.

eUmzug: Wenn die bisherige Wohngemeinde auch an eUmzug angeschlossen ist, kann der gesamte Ummeldeprozess über eUmzug getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass der eUmzug nur für Schweizer Staatsangehörige sowie EU-/EFTA-Staatsangehörige genutzt werden kann. Die anfallenden Kosten gemäss Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz werden bei der Nutzung von eUmzug in Rechnung gestellt.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Krankenversicherungsnachweis nach KVG (Versicherungspolice oder Versicherungskarte) / bei Zuzug aus dem Ausland Antrag/Offerte Krankenkasse
  • Mietvertrag oder Bestätigung des Eigentümers (Untermietvertrag nur mit Zustimmung der Liegenschaftsverwaltung/Eigentümer)
  • Arbeitsvertrag (C-Ausweis ausgeschlossen)
  • Familienbüchlein/Familienausweis (bei verheirateten Personen) oder bei Zuzug aus dem Ausland (amtlich übersetzt)
  • Geburtsscheine (bei minderjährigen Kindern) oder bei Zuzug aus dem Ausland (amtlich übersetzt)
  • Verfügung betreffend Sorgerecht (bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern)
  • Scheidungsurteil (bei geschiedenen Personen) oder bei Zuzug aus dem Ausland (amtlich übersetzt)
  • Kosten für Anmeldung: CHF 10.00

Bei getrenntlebenden od. geschiedenen Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Nachweis über die Obhuts- / bzw. Sorgerechtsvereinbarung (z.B. Scheidungsurteil od. Trennungskonvention) vorzuweisen. Gegebenenfalls wird das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich mittels Formulars zur Einverständniserklärung eingeholt.

Dokument 

Einverständniserklärung minderjährige Kinder.pdf