Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)

Zuständig: Einwohnerdienste

Die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt bzw. der Heimatausweis gilt als Ausweispapier zur Anmeldung als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde (z. B. zum Zweck eines Studiums oder einer Ausbildung). Die auf ein Jahr befristete Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt bestätigt, dass der melderechtliche Wohnsitz weiterhin in Derendingen ist.

Die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt kann persönlich bei der Einwohnerdienste bezogen werden.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

Bitte beachten:

Ein Wochenaufenthalt ist nur begründet, wenn Sie regelmässig nach Derendingen zurückkehren (2 Tage/Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivität, etc.) weiterhin in Derendingen ist. Die Einwohnerdienste kann die Ausstellung des Heimatausweises verweigern.