Einbürgerung
Das Schweizer Bürgerrecht kann im ordentlichen Verfahren erworben werden.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Neben der ordentlichen Einbürgerung gibt es noch die erleichterte Einbürgerung. Davon profitieren insbesondere die ausländischen Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern (Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz und nach dreijähriger Ehedauer) sowie Kinder von Schweizerinnen und Schweizern, die das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen. Wenden Sie sich in diesem Fall an folgende Adresse:
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