Meldung Mieterwechsel

Die Vermieter und Logisgeber verpflichten, den Zu-und Wegzug sowie Umzug von Mietern der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden. Die Meldung wird entgegengenommen und überprüft, ob die entsprechenden Personen sich ab- bzw. an- oder ummelden.

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Art des Mieterwechsels*
MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ
Mietertyp

Angaben zum Objekt

Wohnungslage
(gemäss Mietvertrag)

Angaben zur Verwaltung

Falls keine Nummer vorhanden bitte keine vermerken

Personalien Mieter/in

MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ
falls nicht bekannt, bitte «unbekannt» vermerken

Alte Adresse Mieter/in

Zusätzliche Personen

Bitte Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Konfession aller weiteren Umzugs-Betroffenen angeben. Falls keine weiteren Personen betroffen sind, bitte dieses Feld leer lassen.

Neue Adresse