Meldung Mieterwechsel
Die Vermieter und Logisgeber verpflichten, den Zu-und Wegzug sowie Umzug von Mietern der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden. Die Meldung wird entgegengenommen und überprüft, ob die entsprechenden Personen sich ab- bzw. an- oder ummelden.
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