Steuerauskünfte
Zuständig: Finanzen und Steuern
Gemäss Gesetzgebung über die Staats- und Gemeindesteuern § 131 Abs. 2 dürfen Steuerauskünfte aus dem Steuerregister an Dritte nur mit dem schriftlichen Einverständnis des betreffenden Steuerpflichtigen abgegeben werden.
Fragen im Zusammenhang mit der Steuerpflicht und dem Ausfüllen der Steuererklärung können direkt an die kantonale Steuerverwaltung in Solothurn, gerichtet werden.