Einsprache / Erlassgesuch
Zuständig: Finanzen und Steuern
Wenn Sie die definitive Veranlagung erhalten, ist stets eine Rechtsmittelbelehrung dabei, welche auf die 30-tägige Einsprachefrist hinweist. Wird die Einsprachefrist versäumt, kann ohne eine begründete Entschuldigung nicht mehr auf das Gesuch eingetreten werden.
Einsprachen gegen die definitive Veranlagung sind schriftlich an die Veranlagungsbehörde und Erlassgesuche an das Finanzdepartement (Erlassabteilung, Rathaus) in Solothurn zu richten. Dabei ist es wichtig, dass die Abteilung Finanzen und Steuern eine Kopie Ihres Schreibens erhält, damit ein Mahnstopp eingerichtet werden kann.