Steuern: Zahlungserleichterung

Zuständig: Finanzen und Steuern

Grundsätzlich kann Ihnen ein Zahlungsabkommen von bis zu max. 6 Ratenzahlungen ab Verfalldatum gewährt werden, wenn Sie für die Steuern Vorbezugszahlungen geleistet haben. Wurde aber kein Vorbezug geleistet, werden Ihnen max. 4 Ratenzahlungen ab Verfalldatum gewährt.

Bei Fragen zur Bezahlung der Staats- und Bundessteuerrechnung steht Ihnen die Bezugsabteilung der kantonalen Steuerverwaltung Solothurn zur Verfügung.

Steueramt – Kanton Solothurn