Todesfall – was ist zu tun?

Zuständig: Administration

  1. Umgehend den Hausarzt, die Hausärztin oder den Notfalldienst anrufen. Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, so müssen Sie zur Klärung des genauen Hergangs die Polizei informieren.
  2. Nächste Angehörige benachrichtigen 
  3. Persönliche Papiere der verstorbenen Person für die Bestattungsfirma bereitstellen: Familienausweis / Familienbüchlein bzw. Partnerschaftsausweis, Pass / Identitätskarte 
  4. Bestattungsfirma aufbieten. Diese berät die Angehörigen und übernimmt auf Wunsch sämtliche Formalitäten.
  5. Die Bestattung soll frühestens 48 Stunden (2 Tage) und in der Regel spätestens 96 Stunden (4 Tage) nach dem Tod erfolgen.

  • In der Regel in der Friedhofhalle. In Absprache mit dem Bestatter auch zu Hause möglich.

  • Trauerfeier in der Kirche (Beisetzung entweder vor oder nach der Trauerfeier)
  • Gebet bei der Friedhofhalle oder beim Grab mit anschliessender Beisetzung
  • Beisetzung im engsten Familienkreis

  • Kremation
  • Erdbestattung

  • In Derendingen wohnhaft gewesene Personen werden auf dem Friedhof Derendingen beigesetzt.
  • Auf Wunsch kann eine verstorbene Person auch auf einem anderen Friedhof beigesetzt werden. In diesem Falle ist mit der entsprechenden Gemeinde Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten und Kosten abzuklären.
  • In begründeten Fällen können Särge oder Urnen mit der Asche von auswärts wohnhaft gewesenen Personen mit Bewilligung der Abteilung Administration auf dem Friedhof Derendingen beigesetzt werden. In solchen Fällen ist eine Grabplatzgebühr zu entrichten und zudem die gesamten Bestattungskosten durch die Angehörigen des Verstorbenen zu tragen.
  • Urnen müssen nicht zwingend auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Möglichkeiten auf dem Friedhof Derendingen:

  • Erdbestattung (Sarg-Reihen-Grab)
  • Urnenerdgrab (Urnen-Reihen-Grab)
  • Urnennische (Wand-Urnen-Grab)
  • Würfelurnennische (Würfel-Urnen-Grab)
  • Gemeinschaftsgrab (anonym oder mit Beschriftung)

  • Bedenken Sie, dass eine Grabstätte während mindestens 20 Jahren unterhalten werden muss (Gemeinschaftsgrab ausgenommen). 

  • In Derendingen 20 Jahre (gemäss Friedhofreglement).

  • Die Publikation ist fakultativ. Überlegen Sie sich ob die Todesanzeige vor oder nach der Trauerfeier resp. Beisetzung erscheinen soll.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften setzt sich einige Tage nach der Beisetzung das Inventuramt mit der Bezugsperson in Verbindung.

Herr
Richard Franz
Biberiststrasse 14
4552 Derendingen
P 032 682 43 21

oder

Herr
Manfred Misteli
Lilienweg 11
4552 Derendingen

oder

Herr
Andreas Seiler
Rosenmatt 4
4552 Derendingen

Wenden Sie sich an einen Bildhauer. Er berät Sie fachmännisch und kennt auch die zu berücksichtigenden Vorschriften.
Für die Inschrift beim Gemeinschaftsgrab wenden Sie sich bitte zwingend an einen der folgenden Bildhauer:

Hostettler Kurt
Rosenmatt 5
4552 Derendingen
Telefon: 079 341 03 78

Stampfli Jürg
Rütiweg 7
4552 Derendingen
Telefon: 032 682 42 79

Dokument 

Merkblatt Inventarisation