Umzug innerhalb der Gemeinde/Adressänderung

Zuständig: Einwohnerdienste

Sie sind innerhalb der Gemeinde Derendingen umgezogen?

Melden Sie uns Ihre Adressänderung innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug. Beachten Sie, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden müssen.

  • gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
  • Kopie des neuen Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, der Liegenschaftsverwaltung oder des Eigentümers

  • sämtliche Ausländerausweise
  • Kopie des neuen Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, der Liegenschaftsverwaltung oder des Eigentümers

  • sämtliche Ausländerausweise
  • Kopie des neuen Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, der Liegenschaftsverwaltung oder des Eigentümers

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Nachweis über die Obhuts- bzw. Sorgerechtsvereinbarung (z. B. Scheidungsurteil oder Trennungskonvention) zu verlangen. Gegebenenfalls wird das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich mittels Formular zur Einverständniserklärung eingeholt.

Dokument 

Einverständniserklärung minderjähriger Kinder