Abstimmungen
und Wahlen

Resultate von Kommunalen Abstimmungen und Wahlen sowie die Teilresultate der Einwohnergemeinde Derendingen bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen werden jeweils unter Neuigkeiten publiziert. Die Schlussresultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt in Derendingen für eidgenössische, kantonale und kommunale Angelegenheiten sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Derendingen haben, sofern sie von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.

Stimmberechtigt in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten sind zudem auch jene Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Ausland wohnen (Auslandschweizer) und auf ihrer zuständigen Schweizervertretung im Ausland die Gemeinde Derendingen als den Ort bezeichnet haben, in dem sie ihr eidgenössisches Stimmrecht ausüben möchten.

Persönliche Stimmabgabe

Wahllokal: Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 43
Urnenöffnungszeiten: Sonntag von 10.00 – 12.00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn ins Zustellcouvert.
  3. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Zustellcouvert und kleben dieses zu.
  4. Sie können das Zustellcouvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es in den Briefkasten der Gemeinde spätestens am Abstimmungssamstag bis 20.30 Uhr einwerfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Zustellcouvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Zustellcouvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Zustellcouvert mit Kennzeichen versehen ist
  • das Zustellcouvert nicht verschlossen ist