Behörden

Aufgabe des Friedensrichters

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Gemeindeorgane. Sie sind nur in denjenigen Fällen für Schlichtungen zuständig, in denen beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen, beziehungsweise ihren Sitz haben. In den übrigen Fällen sind die Gerichtspräsidentinnen und –präsidenten der Richterämter zuständig, beziehungsweise die Mietschlichtungsstellen und die Schlichtungsstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau.

Mehr erfahren Sie unter Friedensrichter – Gerichte – Kanton Solothurn.

Name
Funktion
Telefon
Friedensrichter
079 294 92 14

Aufgabe des Inventuramtes

Bei einem Todesfall sind in einem ersten Schritt die Inventurbeamten der Gemeinde für die Inventaraufnahme zuständig. Nach Abschluss ihrer Arbeit werden die Unterlagen an das Erbschaftsamt weitergeleitet.

Mehr erfahren Sie unter Erbschaftsämter – Kanton Solothurn.

Name
Funktion
Telefon
Stv. Inventurbeamter
079 632 04 62
Inventurbeamter
032 682 43 21
Stv. Inventurbeamter, Ersatzmitglied Wahlbüro
076 383 89 98