Behörden
Aufgabe des Friedensrichters
Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Gemeindeorgane. Sie sind nur in denjenigen Fällen für Schlichtungen zuständig, in denen beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen, beziehungsweise ihren Sitz haben. In den übrigen Fällen sind die Gerichtspräsidentinnen und –präsidenten der Richterämter zuständig, beziehungsweise die Mietschlichtungsstellen und die Schlichtungsstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau.
Mehr erfahren Sie unter Friedensrichter – Gerichte – Kanton Solothurn.
Aufgabe des Inventuramtes
Bei einem Todesfall sind in einem ersten Schritt die Inventurbeamten der Gemeinde für die Inventaraufnahme zuständig. Nach Abschluss ihrer Arbeit werden die Unterlagen an das Erbschaftsamt weitergeleitet.
Mehr erfahren Sie unter Erbschaftsämter – Kanton Solothurn.