Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie wird gebildet aus allen stimmberechtigten Angehörigen der Gemeinde. Die Stimmberechtigten werden jährlich 2 – 4 mal zu Gemeindeversammlungen, die öffentlich sind, eingeladen.

Protokolle der Gemeindeversammlung finden Sie unter Downloads.

Aufgaben:

Die Gemeindeversammlung ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Gesetz, Verordnung, Gemeindeordnung oder Gemeindebeschlüsse einem andern Gemeindeorgan übertragen sind. Sie entscheidet unter anderem über das Budget und damit den Steuerfuss, die Jahresrechnung, grössere Kredite sowie die Neufassung und Änderung von Reglementen.


Voraussetzungen:

Wer in der Gemeinde Derendingen stimmberechtigt ist, kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen, sich an der Diskussion beteiligen sowie zu traktandierten Gegenständen Anträge und zum Verfahren Ordnungsanträge stellen.
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Altersjahres, die in der Gemeinde Derendingen angemeldet und im Stimmregister eingetragen sind.

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