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04.12.2024 09:40:13
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Wir freuen uns, dass Sie nach Derendingen gezogen sind. Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei den Einwohnerdiensten Derendingen an. (Gemäss § 3 des Gemeindegesetzes) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie gemäss Gemeindegesetz verpflichtet sind, den Einwohnerdiensten zu melden, wenn Sie innerhalb von Derendingen umgezogen sind. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Die unten stehenden Links führen Sie direkt zu den entsprechenden Dienstleistungen. | |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: | |
zugehörige Dienstleistungen: | Umzug innerhalb der Gemeinde /Adressänderung Anmeldung/Zuzug |
zuständig: | Einwohnerdienste |
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