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Steuererklärung einreichen

Die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer erfolgt in der Schweiz auf Grund einer Steuererklärung, die den steuerpflichtigen Personen zugestellt wird und von diesen wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen ist. Steuererklärungen sind jeweils bis am 31. März beim kantonalen Steueramt in Solothurn einzureichen.

Veranlagung
Nach Einreichung der ausgefüllten und mit den erforderlichen Beilagen versehenen Steuererklärung setzt die Veranlagungsbehörde die Steuerfaktoren und den Steuerbetrag fest. Enthält die Steuererklärung eindeutig irrtümliche Angaben, so werden diese von Amtes wegen berichtigt. Sind schliesslich die steuerbaren Faktoren bekannt, so wird auf Grund des Steuertarifs der Steuerbetrag bestimmt. Das Ergebnis wird dem Steuerpflichtigen mitgeteilt.

Eröffnung der Veranlagung
Die Veranlagung wird den Steuerpflichtigen schriftlich eröffnet. Diese Eröffnung enthält die massgebenden Steuerfaktoren sowie den Steuerbetrag für das betreffende Jahr. Im Weiteren wird in der Eröffnung auf das Rechtsmittel der Einsprache hingewiesen und angegeben, innert welcher Frist und an welche Behörde die Einsprache zu richten ist. Wird gegen die ordnungsgemäss zugestellte Veranlagung keine Einsprache erhoben, so erwächst sie in Rechtskraft.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Steuern: Einsprache / Erlassgesuch
Ansprechspersonen: Schnyder Mike
zuständig: Finanzen und Steuern
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