Finanzen und Steuern
Die Abteilung Finanzen und Steuern ist für die Führung des ganzen Finanzhaushaltes der Gemeinde Derendingen, inklusive Sozialregion Wasseramt, verantwortlich. Insbesondere ist sie dafür zuständig, dass das Vermögen der Gemeinde zweckmässig verwaltet, das Budget erarbeitet und die Rechnung geführt wird. Der Bereich Steuern ist für die Führung des Steuerregisters und das Inkasso der Gemeindesteuern zuständig.
- Budget
- Rechnung
- Bestandes- und Ausstandskontrolle
- Finanzplanung
- Finanzanalyse und Finanzcontrolling
- Cash Management
- Vermögensverwaltung
- Kapitalbewirtschaftung und -beschaffung
- Inkasso der Gebühren
- Mahn-, Betreibungs- und Abschreibungswesen
- Buchführung
- Lohnwesen
- Mehrwertsteuer
- Versicherungswesen
- IKS Internes Kontrollsystem
- Risikomanagement
- Führen des Steuerregisters
- provisorische Ratenrechnungen / Steuervorbezüge
- Fakturierung von definitiven Steuerrechnungen
- Fakturierung von definitiven Kirchensteuern- und Feuerwehrersatzabgabe
- Nach- und Strafsteuer
- Steuerinkasso
- Mahnlauf für verfallene Raten
- Rückzahlungen von Steuerguthaben
- Verzugszins- und Vergütungszinsrechnungen
- Zahlungsvereinbarungen abwickeln
- Mahn- und Betreibungswesen
- Verarbeitung der Einsprachen
Als Grundlage für die Berechnung der provisorischen Steuerrechnung gilt die letzte definitive Veranlagung.
Die provisorischen Steuern sind in vier Raten
- Rate fällig am 31. März
- Rate fällig am 30. Juni
- Rate fällig am 30. September
- Rate fällig am 31. Dezember
oder mit der Vorbezugsrechnung von 75% bis Ende März zu bezahlen. Die letzte Rate am 31. Dezember ist bei beiden Varianten zu zahlen.
Ab Fälligkeitsdatum wird auf dem ausstehenden Betrag ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet.
Erfolgt ein Zuzug nach dem 31. März, sind die provisorischen Gemeindesteuern (je nach Zuzugsdatum und Eingang Steuerdaten von der Wegzugsgemeinde) in einer, zwei oder drei Raten zu bezahle
Werden 75% gemäss Vorbezugsrechnung bis zum 31. März beglichen, wird ein steuerfreier Vergütungszins (März bis September) in der Höhe des Zinssatzes nach kantonaler Vorgabe gewährt. Zahlungen die nach dem 31. März bei uns eintreffen (Valutadatum), werden nicht berücksichtigt.
Die letzte Rate ist am 31. Dezember zu begleichen.
Eine definitiv veranlagte Steuerrechnung ist innert 30 Tagen zahlbar. Ab Fälligkeitsdatum wird ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rechnung nicht innert dieser Frist beglichen werden, ist mit der Abteilung Finanzen und Steuern Kontakt aufzunehmen, um Ratenzahlungen zu besprechen und eine schriftliche Zahlungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Berechnungshilfe für die mutmassliche Steuerbelastung: ESTV Steuerrechner
Erlassgesuche für definitive Staats- und Bundessteuern sind mit den entsprechenden Unterlagen bei der Erlassabteilung des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn, einzureichen. Der Erlass der Gemeindesteuern richtet sich vollumfänglich nach dem Entscheid der Erlassabteilung des Kantons.
Nähere Informationen zu den Steuererklärungen unter Kantonales Steueramt Solothurn
Die Steuererklärung müssen Sie direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung Solothurn, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn, einreichen. Der Steuererklärung ist jeweils ein frankiertes Rücksende-Kuvert beigelegt.
Sobald Sie wissen, dass Sie die Schweiz verlassen wollen, bitten wir Sie, sich so rasch als möglich mit der Abteilung Einwohnerdienste, Telefon: 032 681 73 73 in Verbindung zu setzen. Sie müssen vor Ihrer Abreise alle Steuererklärungen (Vorjahr, aktuelles Jahr) ausgefüllt abgegeben und alle Steuerausstände beglichen haben. Die entsprechenden Steuererklärungsformulare können bei der Abteilung Einwohnerdienste bezogen werden. Sie haben auch die Möglichkeit die Formulare bei den Einwohnerdiensten zu beziehen.
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